Arbeiten bei Hitze: Pflichten und Maßnahmen
Im GaLaBau wird draußen gearbeitet, und das heißt im Sommer in der Sonne. Anders als bei Lärm oder Vibration gibt es für Hitze im Freien keine feste Temperaturgrenze, ab der Schluss ist. Die Pflichten ergeben sich stattdessen aus der Gefährdungsbeurteilung, und sie sind konkreter, als die fehlende Grenze vermuten lässt. Dieser Ratgeber ordnet, was zu tun ist.
Es gibt keine Hitzefrei-Grenze
Die häufigste Frage im Sommer lautet, ab wie viel Grad nicht mehr gearbeitet werden muss. Für Arbeiten im Freien gibt es diese Zahl nicht. Was es gibt, ist die Pflicht des Arbeitgebers, die Gefährdung zu beurteilen und daraus Maßnahmen abzuleiten.
Das ist weniger bequem als eine Zahl, aber auch sinnvoller. Ob eine Lage kritisch ist, hängt nicht allein von der Lufttemperatur ab, sondern von Sonneneinstrahlung, Luftfeuchte, Wind, der Schwere der Arbeit, der Kleidung und davon, ob die Beschäftigten an Hitze gewöhnt sind. Pflasterarbeiten auf einer Südfläche bei 30 Grad sind etwas anderes als Pflanzarbeiten im Schatten.
Für die Praxis heißt das: Hitze gehört als eigene Gefährdung in die Beurteilung, zusammen mit festgelegten Maßnahmen, die im Sommer greifen. Wer das einmal aufschreibt, muss im Hitzesommer nicht jedes Mal neu diskutieren.
Die zweite Gefährdung: UV-Strahlung
Hitze ist die spürbare Belastung, UV-Strahlung die unsichtbare, und sie ist die folgenschwerere. Beschäftigte, die über Jahre im Freien arbeiten, sammeln eine erhebliche UV-Dosis an, und daraus können Hauterkrankungen entstehen, die als Berufskrankheit anerkannt werden können.
Der Schutz folgt derselben Rangfolge wie sonst im Arbeitsschutz. Zuerst technische und organisatorische Maßnahmen, also Schatten schaffen und Arbeiten verlegen, danach persönliche Schutzausrüstung und Sonnenschutzmittel. Letzteres ist die letzte Stufe, nicht die erste.
Besonders betroffen sind Kopf, Nacken, Ohren und Unterarme. Ein Helm mit Nackenschutz und langärmlige, leichte Kleidung decken die kritischen Bereiche ab, ohne die Arbeit zu behindern.
Maßnahmen, die wirklich etwas bringen
Arbeitszeit verlegen. Die wirksamste Einzelmaßnahme. Früher Beginn und früheres Ende verlagern die körperlich schwere Arbeit aus der Mittagshitze. Das ist eine Frage der Organisation und der Absprache mit Kunden, nicht der Ausrüstung.
Schwere Arbeiten umplanen. Pflasterarbeiten und Erdbau in die Morgenstunden, Pflanz- und Pflegearbeiten in schattige Bereiche am Nachmittag. Wer den Tagesablauf nach Belastung sortiert, gewinnt mehr als mit jedem Getränk.
Schatten schaffen. Sonnensegel, Pavillon oder der Schatten des Transporters für die Pausen. Eine Pause in der Sonne ist keine Erholung.
Trinken bereitstellen. Ausreichend und erreichbar, nicht im Fahrzeug fünf Minuten entfernt. Geeignet sind Wasser und ungesüßte Getränke, und zwar regelmäßig in kleinen Mengen, nicht erst bei Durst.
Pausen anpassen. Kürzere, häufigere Pausen sind bei Hitze wirksamer als eine lange. Sie unterbrechen den Anstieg der Körperkerntemperatur, bevor er kritisch wird.
Warnzeichen kennen
Hitzeerschöpfung und Hitzschlag kündigen sich an, und die Anzeichen gehören in die Unterweisung, damit sie jemand erkennt. Typisch sind Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Muskelkrämpfe, auffällige Müdigkeit und Konzentrationsverlust.
Besonders gefährlich ist der Konzentrationsverlust, weil er im GaLaBau mit Maschinen zusammentrifft. Wer bei 34 Grad unkonzentriert eine Rüttelplatte oder Motorsäge führt, ist eine Gefahr für sich und andere. Hitze ist damit nicht nur ein Gesundheits-, sondern auch ein Unfallthema.
Ins Fahrzeug gehören deshalb neben dem Verbandkasten auch Schatten, Wasser und eine klare Regel, wen man anspricht, wenn es jemandem schlecht geht. Niemand soll abwägen müssen, ob er den Bautrupp aufhält.
Ausrüstung
- Helm mit Nackenschutz oder eine Kopfbedeckung mit Nackentuch, dort wo kein Helm vorgeschrieben ist.
- Leichte, langärmlige Arbeitskleidung in heller Farbe. Sie schützt besser vor UV als nackte Haut und heizt sich weniger auf als dunkle Kleidung.
- Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor für die Bereiche, die frei bleiben, insbesondere Gesicht, Ohren und Handrücken. Nachcremen gehört dazu, weil Schweiß die Wirkung mindert.
- Sonnenbrille mit UV-Schutz, besonders bei Arbeiten mit Blick nach oben.
- Trinkbehälter in ausreichender Größe, isoliert, und zwar pro Person, nicht pro Fahrzeug.
- Schattenspender für die Pause, idealerweise fest im Fahrzeug verstaut statt bei Bedarf gesucht.
Typische Fehler
- Hitze fehlt in der Gefährdungsbeurteilung. Dann wird im Sommer improvisiert statt gehandelt.
- Auf die Temperaturgrenze gewartet. Für Arbeiten im Freien gibt es sie nicht, die Pflicht besteht trotzdem.
- Nur Sonnencreme. Sie ist die letzte Stufe der Rangfolge, nicht die erste. Schatten und Zeitverlagerung wirken stärker.
- Getränke im Fahrzeug. Was nicht in Reichweite ist, wird nicht getrunken.
- Lange Pause statt mehrerer kurzer. Kürzere, häufigere Unterbrechungen wirken bei Hitze besser.
- Keine Unterweisung zu Warnzeichen. Dann erkennt niemand, dass der Kollege nicht nur müde ist.
Häufige Fragen
Ab wie viel Grad gibt es hitzefrei?
Für Arbeiten im Freien gibt es keine feste Temperaturgrenze. Maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung des Betriebs, aus der sich die Maßnahmen ergeben. In die Beurteilung gehen neben der Lufttemperatur auch Sonneneinstrahlung, Luftfeuchte, Wind, die Schwere der Arbeit und die Kleidung ein.
Was ist die wirksamste Maßnahme?
Die Verlagerung der Arbeitszeit. Früher Beginn und früheres Ende holen die körperlich schwere Arbeit aus der Mittagshitze heraus. Das ist eine organisatorische Entscheidung und wirkt stärker als jede Ausrüstung. An zweiter Stelle steht, schwere Arbeiten innerhalb des Tages nach Belastung zu sortieren.
Reicht Sonnencreme als UV-Schutz?
Nein, sie ist die letzte Stufe der Schutzrangfolge. Zuerst kommen technische und organisatorische Maßnahmen, also Schatten schaffen und Arbeiten verlegen, danach Kleidung und Kopfbedeckung, und erst für die frei bleibenden Hautbereiche das Sonnenschutzmittel. Nachcremen ist nötig, weil Schweiß die Wirkung mindert.
Warum ist Hitze auch ein Unfallthema?
Weil zu den körperlichen Beschwerden der Konzentrationsverlust kommt, und der trifft im GaLaBau auf Maschinen. Wer unkonzentriert eine Rüttelplatte, einen Freischneider oder eine Motorsäge führt, gefährdet sich und andere. Deshalb gehören die Warnzeichen in die Unterweisung.
Kann UV-Belastung eine Berufskrankheit auslösen?
Bestimmte Hauterkrankungen infolge langjähriger Einwirkung natürlicher UV-Strahlung können als Berufskrankheit anerkannt werden. Für Beschäftigte, die über Jahre im Freien arbeiten, ist UV-Schutz deshalb kein Komfortthema. Auskunft im Einzelfall geben die zuständige Berufsgenossenschaft und der Betriebsarzt.
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Hinweis: Dieser Beitrag fasst den Stand vom Oktober 2026 zusammen und beschreibt gängige Praxis im Arbeitsschutz. Verbindlich sind das Arbeitsschutzgesetz, die einschlägigen Verordnungen und Technischen Regeln sowie das Vorschriften- und Regelwerk der zuständigen Berufsgenossenschaft in ihrer jeweils gültigen Fassung. Welche Maßnahmen im Betrieb erforderlich sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ansprechpartner sind die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt und die Berufsgenossenschaft.


